Information zum Thema Wahlarzt
Ich bin als Wahlarzt tätig. Zusätzlich habe ich Verträge für die Vorsorge-Darmspiegelung sowie die kleine Vorsorgeuntersuchung mit den österreichischen Sozialversicherungen. Das bedeutet, dass ich die für jede in Österreich versicherte Person empfohlene Vorsorge-Darmspiegelung ab dem 50. Lebensjahr alle zehn Jahre direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen kann.
Dasselbe ist möglich mit der kleinen Vorsorgeuntersuchung, die ich einmal im Jahr für jede in Österreich versicherte Person ab dem 18. Lebensjahr abrechnen kann. Diese dehne ich üblicherweise aus, indem ich zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zur besseren Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes durchführe. Diese zusätzlichen Leistungen werden von mir auf Honorarbasis direkt mit Ihnen abgerechnet.
Alle anderen medizinischen Tätigkeiten rechne ich direkt mit Ihnen ab. Das bedeutet, dass Sie im Anschluss an den Termin bei mir eine Honorarnote erhalten, die Sie nach Bezahlung (Kartenzahlung in meiner Ordination oder Überweisung) bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können. Der Umfang der Erstattung hängt von den Untersuchungen und Ihrem Versicherungsstatus ab.